Die Geschichte des DRK-Suchdienstes
Der Anfang
Die Suche nach Familienangehörigen, die durch bewaffnete Konflikte voneinander getrennt worden waren, und die Klärung der Schicksale von Vermissten ist bereits seit seiner Entstehung Teil der Arbeit des Deutschen Roten Kreuzes und seiner Schwestergesellschaften im Ausland. Das Deutsche Rote Kreuz übernimmt diese Aufgabe erstmals deutschlandweit im Deutsch-Französischen-Krieg (1870) und führt sie während des Ersten und Zweiten Weltkriegs fort. Das Ende des Zweiten Weltkriegs stellt das Deutsche Rote Kreuz aufgrund der unübersichtlichen Lage, der großen Flüchtlingsströme und angesichts Millionen vermisster Soldaten vor eine neue Herausforderung. Seit dieser Zeit besteht der DRK-Suchdienst in seiner heutigen institutionellen Form.
Vor allem Freiwillige registrieren am Ende des Zweiten Weltkriegs Gesuchte und Suchende und sammeln Informationen über den Verbleib Verschollener. Im Mai 1945 wird in Flensburg eine Suchdienst-Stelle unter dem Namen „Deutsches Rotes Kreuz, Flüchtlingshilfswerk, Ermittlungsdienst, Zentrale-Suchkartei" gegründet und im September 1945 zum damaligen DRK-Landesnachforschungsdienst nach Hamburg verlegt. Als „Zonen-Zentrale Hamburg" setzt sie ihre Arbeit fort.
Nahezu zeitgleich beginnt die Suchdienstarbeit in München, der Zonen-Zentrale im US-amerikanischen Sektor. Das Bayerische Rote Kreuz hat im August 1945 erstmals dazu aufgerufen, Vermisste, Evakuierte und Flüchtlinge zu registrieren.
Nachforschung und Familienzusammenführung
Die Suchdiensthelfer erfassen Suchanfragen, forschen nach vermissten Angehörigen und bemühen sich über Ländergrenzen hinweg, getrennte Familien zusammenzuführen. Unter Federführung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) sammeln bereits kurz nach Kriegsende Suchdienst-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter Unterlagen über deutsche Zivilpersonen, die aus den ehemals deutschen, aber nach Kriegsende polnischen, sowjetischen, tschechoslowakischen u. a. Gebieten ausreisen wollen. Gegen alle Widrigkeiten, auch in den damaligen vier Besatzungszonen, können schließlich im Rahmen dieser sog. „Operation Link" bis März 1951 insgesamt 42.557 Menschen aus Polen in die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und rund 40.000 in die Deutsche Demokratische Republik (DDR) einreisen.
Registrierung von Kriegsgefangenen und Vermissten
Nach Gründung der BRD erlässt die westdeutsche Bundesregierung im Februar 1950 den „Aufruf zur Registrierung der Kriegsgefangenen und Vermissten", in dessen Folge innerhalb kurzer Zeit 1,7 Millionen Soldaten, Zivilisten und Kinder als immer noch vermisst oder in Gefangenschaft befindlich gemeldet werden.
Um die Arbeitsergebnisse weiter zu verbessern, führt der DRK-Suchdienst im April 1950 am Standort München die beiden Karteien zu suchenden und gesuchten Personen aus München und Hamburg zusammen. So entsteht die Zentrale Namenskartei mit heute mehr als 50 Millionen Karteikarten. In der zweiten Hälfte der 1970er Jahre werden dann auch der Kindersuchdienst der die Suche und Zusammenführung von unbegleiteten Kindern und ihren Eltern übernommen hat, und die Nachforschungen nach Personen, die auf dem Gebiet der damaligen DDR verschollen waren, am Suchdienst-Standort München zusammengefasst.
Bis Mai 1950 werden seit Kriegsende rund 14 Millionen Suchanfragen gestellt. In 8,8 Millionen Fällen kann der Suchdienst schicksalsklärende Auskünfte über nächste Angehörige erteilen.
Bis Dezember 1955 sind insgesamt 1.921.000 Kriegsheimkehrer nach Vermissten befragt worden. Hierbei werden 942.000 sogenannte Heimkehrererklärungen mit Informationen über Vermisste bzw. Gefangene abgegeben. Im Januar 1952 beginnt die Herstellung der 51-bändigen UN-Dokumentation „German Prisoners of War and Missing Members of the Wehrmacht"; die Fertigstellung erfolgt im Jahr 1955. Ziel der Dokumentation ist, die deutschen Kriegsverluste zu dokumentieren und international Nachforschungen nach Vermissten zu ermöglichen. Im Mai 1957 vereinbaren das DRK und das Sowjetische Rote Kreuz gegenseitige Hilfe in Suchdienstfragen. Bis Ende der 1980er Jahre erhält der DRK-Suchdienst fast eine halbe Million Auskünfte vom Roten Kreuz der ehemaligen UdSSR. Im Dezember 1957 beginnt der Suchdienst mit dem Druck der Vermisstenbildlisten: 225 Einzelbände (199 über Wehrmachtsangehörige und 26 über Zivilpersonen), in denen die Personalangaben von 1,52 Millionen Vermissten mit 900.000 Bildern enthalten sind. Insgesamt werden 118.400 Bände gefertigt. Mit diesen Bildlisten führt der DRK-Suchdienst bis 1964 insgesamt 2,65 Millionen Heimkehrerbefragungen durch.
Hilfe und Unterstützung für Spätaussiedler und ihre Familien
Die Familienzusammenführung von Deutschen und deutschen Volkszugehörigen aus Osteuropa mit ihren in Deutschland lebenden Verwandten bleibt bis zum Wendejahr 1989/90 schwierig. Diese Angehörigen dürfen in der Regel nicht aus ihren Herkunftsländern ausreisen; nur 0,5 Prozent schaffen es im ersten Anlauf. Bis zum Jahr 1987 ist dem DRK-Suchdienst nahezu jede ausgereiste Familie bekannt.
Im Rahmen der internationalen Rotkreuz-Bewegung kann das Deutsche Rote Kreuz immer wieder erfolgreich auf die damaligen osteuropäischen Regierungen einwirken und so erreichen, dass diese in begründeten humanitären Fällen Ausreisen zum Zwecke der Familienzusammenführung gestatten.
Erste Gespräche mit dem Polnischen Roten Kreuz und dem Sowjetischen Roten Kreuz in den Jahren 1955 und 1957 bringen Bewegung in die Frage der deutschen Minderheiten. Ein echter Durchbruch für diese Bemühungen kann im Oktober 1975 durch die in Helsinki stattfindende Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) erreicht werden.
Schon im Vorfeld der Konferenz wird dem DRK-Suchdienst ermöglicht, stärker als bisher den Deutschen in Ost- und Südosteuropa auch Hilfen zum Lebensunterhalt sowie gesundheitsfürsorgerische Hilfen zu leisten. Nacheinander lassen Polen und Rumänien sowie die ehemalige UdSSR daraufhin die Ausreise von Deutschen im Rahmen der Familienzusammenführung zu.
Seit dem Fall der Mauer und der in der ehemaligen Sowjetunion bereits begonnenen Perestroika kommt es zu einem enormen Schub der Zuwanderungen von Deutschen aus Osteuropa. Allein im Jahr 1990 reisen 400.000 Menschen aus diesen Ländern nach Deutschland ein. Diese für die getrennten Familien erfreuliche Wendung führt jedoch in den 1990er Jahren zu einer Reihe von Änderungen des Aufnahmeverfahrens für (Spät-)Aussiedler: Der Zuzug soll nicht mehr unkontrolliert, sondern nur nach vorheriger Genehmigung erfolgen. Die Novellierung des Vertriebenenrechts, die eine kontinuierliche Verschärfung der Aufnahmevoraussetzungen für (Spät-)Aussiedler nach sich zieht, wird auch zu einer Herausforderung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DRK-Suchdienstes, die bis heute den Betroffenen in allen Fragen einer Familienzusammenführung beratend zur Seite stehen.
Hilfe und Unterstützung für Flüchtlinge und ihre Familien
Seit den 1970er Jahren suchen immer mehr Menschen in Deutschland Schutz vor bewaffneten Konflikten in ihren Heimatländern. Viele Familien werden auf ihrer Flucht nach Deutschland voneinander getrennt oder verlieren den Kontakt zu zurückgebliebenen Angehörigen. Der DRK-Suchdienst beginnt deshalb erstmals in den 1970er Jahren, in Deutschland lebende Flüchtlinge bei der Suche nach ihren Familienangehörigen zu unterstützen.
Nie in der Geschichte waren so viele Menschen weltweit auf der Flucht wie heute: Viele betroffene Menschen leben in anderen Gegenden ihres Herkunftslandes, in Nachbarländern oder migrieren etwa bis nach Europa. Die Zahl der Minderjährigen und Kinder, die sich unbegleitet, also ohne ihre Eltern, Verwandte oder die Unterstützung von Erwachsenen, auf der Flucht befinden, ist hoch. Oft haben die in Deutschland Ankommenden auf gefährlichen Fluchtrouten ihre Angehörigen verloren oder wurden voneinander getrennt und sind seitdem über ihren Verbleib im Ungewissen. Die Sorge um die Familie und die Ungewissheit über die Schicksale ihrer Familienmitglieder quält sie. Der DRK-Suchdienst kann betroffenen Menschen in Deutschland helfen, auch bei einer Kontaktaufnahme zu Angehörigen, die sich etwa in Gefangenschaft befinden. Rechtlich und tatsächlich sind oftmals viele Hürden zu überwinden, bevor getrennte Angehörige wieder miteinander vereint leben können. Der DRK-Suchdienst unterstützt Flüchtlinge und ihre Angehörigen bei der Familienzusammenführung in Deutschland. In den DRK-Suchdienst Beratungsstellen erhalten Betroffene qualifizierte Beratung zu den rechtlichen Voraussetzungen unter Berücksichtigung nationalen Rechts und europäischer Rechtsvorschriften.