Amtliches Auskunftsbüro
Die Genfer Abkommen (1949) sehen vor, dass die Unterzeichnerstaaten im Falle eines internationalen bewaffneten Konflikts jeweils nationale Auskunftsstellen einrichten. Diese haben dann die Aufgabe, Informationen über Kriegsgefangene und Zivilinternierte der gegnerischen Partei zu erfassen und weiterzuleiten. Damit sollen die beteiligten Konfliktparteien sicherstellen, dass betroffene Familien Auskünfte über die Schicksale von vermissten Angehörigen erhalten.
Im Jahr 1966 ist das Deutsche Rote Kreuz von der Bundesregierung mit der Planung, Vorbereitung und Wahrnehmung eines solchen Amtlichen Auskunftsbüros (AAB) der Bundesrepublik Deutschland beauftragt worden. Innerhalb des Verbands wurde die Aufgabe dem DRK-Suchdienst übertragen, der nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs bereits umfassende Erfahrungen bei der Suche und Schicksalsklärung vermisster Wehrmachtssoldaten, gesammelt hatte.
Im DRK-Suchdienst ist die Zentrale AAB Bund für die Planung und Vorbereitung des Amtlichen Auskunftsbüros zuständig. Bei einem internationalen bewaffneten Konflikt mit deutscher Beteiligung würde das Amtliche Auskunftsbüro aktiviert und als solches für die Bundesrepublik Deutschland fungieren.
Das aktivierte AAB sammelt und verwaltet dann Angaben zu Kriegsgefangenen und Zivilinternierten, die der gegnerischen Partei angehören und sich im Gewahrsam der Bundesrepublik Deutschland befinden. Die gesammelten Personendaten werden an den Zentralen Suchdienst des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) weitergeleitet. Auch das AAB der gegnerischen Konfliktpartei teilt seinerseits Informationen zu deutschen Kriegsgefangenen bzw. Zivilinternierten mit dem Zentralen Suchdienst des IKRK.
So ist gewährleistet, dass auf beiden Seiten betroffene Familien über den Verbleib und Gesundheitszustand ihrer jeweils kriegsgefangenen und zivilinternierten Angehörigen informiert werden können.
Auch die Verwaltung von Nachlässen der Kriegsgefangenen und Zivilinternierten fällt in die Zuständigkeit des AAB, das dabei eng mit der jeweiligen Zentrale AAB Land auf DRK-Landesverbandsebene zusammenarbeitet. Im Bedarfsfall wird das AAB durch ehrenamtliche Einsatzkräfte der Personenauskunft in den DRK-Bereitschaften unterstützt.
Kontakt
Bei Fragen zum Amtlichen Auskunftsbüro erreichen Sie uns hier:
Deutsches Rotes Kreuz
Generalsekretariat
Zentrale AAB Bund
Carstennstraße 58
12205 Berlin
Ansprechpersonen:
Frau Claudia Bliesener
Telefon: 030 / 8 54 04 -270
E-Mail: claudia.bliesener@drk.de
Herr Gerald Kaufhold
Telefon: 030 / 8 54 04 -397
E-Mail: gerald.kaufhold@drk.de