Ergänzende Sozialhilfe für Deutsche in Polen/Leistungen nach dem Sozialgesetz §133, SGB XII
In Polen lebende bedürftige Deutsche haben die Möglichkeit, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB, §133, SGB XII) zu beziehen und können in das Hilfeprogramm SGB XII (früher: Bundessozialhilfegesetz, BSHG) beim DRK-Suchdienst aufgenommen werden.
Voraussetzung
Hierfür kommen nur solche Personen oder Haushalte in Betracht, deren Einkünfte das gesetzliche Existenzminimum in Polen unterschreiten. Die Höhe der Hilfen richtet sich nach dem jeweiligen Grad der Unterschreitung. Aufgrund besonderer Erschwernisse werden ggf. darüber hinaus Zuschläge gewährt. Die Hilfeleistungen erfolgen durch Geldüberweisungen, per Postanweisung.
Aktuelle Informationen zu den Voraussetzungen für die Gewährung Sozialhilfen für Deutsche in Polen/Leistungen nach dem Sozialgesetz §133, SGB XII erteilt Ihnen der DRK-Suchdienst-Standort Hamburg.
Kontakt
Haben Sie ein Anliegen zu Sozialhilfenfür Deutsche in Polen/Leistungen nach dem Sozialgesetz §133, SGB XII?
Persönlich steht Ihnen der DRK-Suchdienst in einem DRK-Landes- oder - Kreisverband in Ihrer Nähe zur Verfügung.
Ihr Anliegen können Sie auch direkt an uns richten:
Deutsches Rotes Kreuz
Generalsekretariat
Suchdienst-Standort Hamburg
Meiendorfer Straße 205
22145 Hamburg
Frau Katarzyna Brendemühl-Naujoks
Telefon: 040 / 4 32 02 -107
Telefax: 040 / 4 32 02 - 250
E-Mail: mgh(at)drk-suchdienst.de