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Ergänzende Sozialhilfe für Deutsche in Polen/Leistungen nach dem Sozialgesetz §133, SGB XII

In Polen lebende bedürftige Deutsche haben die Möglichkeit, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB, §133, SGB XII) zu beziehen und können in das Hilfeprogramm SGB XII (früher: Bundessozialhilfegesetz, BSHG) beim DRK-Suchdienst aufgenommen werden.

Voraussetzung

Hierfür kommen nur solche Personen oder Haushalte in Betracht, deren Einkünfte das gesetzliche Existenzminimum in Polen unterschreiten. Die Höhe der Hilfen richtet sich nach dem jeweiligen Grad der Unterschreitung. Aufgrund besonderer Erschwernisse werden ggf. darüber hinaus Zuschläge gewährt. Die Hilfeleistungen erfolgen durch Geldüberweisungen, per Postanweisung.

Aktuelle Informationen zu den Voraussetzungen für die Gewährung Sozialhilfen  für Deutsche in Polen/Leistungen nach dem Sozialgesetz §133, SGB XII erteilt Ihnen der DRK-Suchdienst-Standort Hamburg.

Kontakt

Haben Sie ein Anliegen zu Sozialhilfenfür Deutsche in Polen/Leistungen nach dem Sozialgesetz §133, SGB XII?

Persönlich steht Ihnen der DRK-Suchdienst in einem DRK-Landes- oder - Kreisverband in Ihrer Nähe  zur Verfügung.

Ihr Anliegen können Sie auch direkt an uns richten:

Deutsches Rotes Kreuz 
Generalsekretariat
Suchdienst-Standort Hamburg
Meiendorfer Straße 205
22145 Hamburg

Frau Katarzyna Brendemühl-Naujoks
Telefon: 040 / 4 32 02 -107
Telefax: 040 / 4 32 02 - 250
E-Mail: mgh(at)drk-suchdienst.de

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