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Reportage

Glücklicher Familiennachzug trotz Unwägbarkeiten

Herr Y. stammt aus Eritrea und flüchtete Ende 2014 aus dem Land. Über verworrene und gefährliche Fluchtrouten gelangte er über den Sudan, Libyen, Italien und die Niederlande im Januar 2016 nach Deutschland. Nachdem sein Asylantrag zunächst auf Grund der Bestimmungen der Dublin III-Verordnung als unzulässig abgelehnt worden war, erhielt er nach rechtlicher Intervention im Frühsommer 2017 die Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention. 

Im Juli 2017 ersuchte Herr Y. über eine Mitarbeiterin des DRK-Flüchtlingsheims, wo er Obdach gefunden hatte, den DRK-Suchdienst um rechtliche Hilfe und Unterstützung im Hinblick auf den Nachzug seiner Frau und der kleinen Tochter. Auch diese waren zwischenzeitlich aus Eritrea geflüchtet und hielten sich seit 2015 im Sudan auf.

Fristwahrend wurde der notwendige Antrag gem. § 29 Abs. 2 S. 2 Nr. AufenthG gestellt, um von dem Erfordernis einer Lebensunterhalts- und Wohnraumsicherung als Voraussetzung für den Familiennachzug gesetzlich absehen zu können. Eine ebenfalls Tigrinya-sprachige Mitarbeiterin des DRK-Suchdienstes übernahm die Beratung des Klienten.

Es folgten 3 ½ -jährige rechtliche Bemühungen und ein Kampf durch das bürokratische Dickicht der Dokumentenbeschaffung sowie scheinbar nicht enden wollendes Warten auf Termine bei den zuständigen staatlichen Stellen, was die Familie an den Rand der psychischen Belastbarkeit brachte. 

Mit viel Verständnis und Geduld vermittelte die DRK-Suchdienst-Beraterin der Familie trotz vieler Rückschläge immer wieder die nötige Zuversicht und ließ nicht nach in ihrem Bemühen um Unterstützung des Anliegens. Dies gab der Familie die Kraft und die notwendige Ausdauer, die lange Dauer des Verfahrens auszuhalten..

Allein ein Jahr verging bis zum ersten Vorsprachetermin der Familie bei der deutschen Auslandsvertretung im Sudan wegen einer Umstellung des Systems für die Terminvergaben und damit verbundener organisatorischer Schwierigkeiten. Mit mehrmaligen Interventionen des DRK-Suchdienstes und viel Schriftwechsel konnte die korrekte Vergabe eines Vorsprachetermins für den Familiennachzug zu einem anerkannten Flüchtling erwirkt werden. Zu diesem Zeitpunkt im Sommer 2018 war die Tochter von Herrn Y. fünf Jahre alt.

Im September 2018 reichte Frau Y. nachgeforderte Unterlagen und Dokumente nach. Daraufhin geriet das Verfahren völlig ins Stocken. Erstmals Anfang April 2019 – auf mehrfache Nachfrage nach dem Sachstand durch den DRK-Suchdienst ab Ende Januar 2019 - stellte die deutsche Auslandsvertretung Fragen zu einem der eingereichten Dokumente und forderte unter Fristsetzung bis Ende April 2019 die Berichtigung eines der Dokumente an. 

Mit Hilfe des DRK-Suchdienstes konnten alle Fragen innerhalb der gesetzten Frist beantwortet werden; auch das berichtigte Dokument wurde vorgelegt. Anfang Juli 2019 erbaten die Angehörigen einen Vorsprachetermin zur Herausgabe des Passes des Kindes, um diesen erneuern zu lassen. Eine Antwort ließ Wochen auf sich warten. Zwischenzeitlich wurde die deutsche Auslandsvertretung im Sudan geschlossen. 

Nach der Wiedereröffnung begann die Prozedur von vorne, da nun ein neuer Sachbearbeiter für den Fall zuständig war und schon beantwortete Fragen erneut stellte.

Ein weiteres Jahr sollte mit Terminanfragen, Erklärungen und Dokumentenprüfungen vergehen, bis alle Anforderungen erfüllt und die bürokratischen Schritte abgeschlossen sind. Nach weiteren Verzögerungen aufgrund der Corona-Pandemie erhalten die Ehefrau von Herrn Y. und seine Tochter endlich am 18.10.20 das beantragte Visum zum Familiennachzug.

Die kleine Tochter von Herrn Y., 1 ½ Jahre alt, als ihr Vater Eritrea als Flüchtling verlassen musste, ist jetzt sieben. 

Am 20.10.2020 teilt Herr Y. dem DRK-Suchdienst freudestrahlend mit, dass die Einreise seiner Familie noch im Oktober erfolgen werde. Frau und Tochter reisen schließlich wie geplant am 30.10.2020 nach Deutschland ein und die Familie lebt nun glücklich vereint zusammen.

Dieses Datum wird für die Familie immer ein besonderes bleiben, genauso für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DRK-Suchdienstes. 

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