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Verschleppte Rumäniendeutsche: Nachweise für Anträge auf Entschädigung
Am 18.07.2020 hat Rumänien ein Gesetz verabschiedet, das den Kindern von Personen, die als sogenannte „Reparationsverschleppte“ Wiederaufbauarbeiten in der damaligen Sowjetunion leisten mussten, ermöglicht, dafür eine Entschädigungsrente zu erhalten. Rund 70.000 deutschstämmige Männer und Frauen waren am Ende des Zweiten Weltkriegs und danach aus Rumänien deportiert und zur Zwangsarbeit in Bergwerken und anderen Industriebetrieben, insbesondere in der Ukraine sowie in anderen Regionen der Sowjetunion, eingesetzt worden.
Betroffen waren alle deutschen Minderheitengruppen in Rumänien. Per Eisenbahn, teils in Viehwaggons, wurden diese Menschen über Wochen an ihre jeweiligen Bestimmungsorte transportiert. Dort waren ihre Lebensbedingungen, etwa in Hinblick auf Versorgung und Hygiene, bei gleichzeitig schwerster körperlicher Arbeit oftmals völlig unzureichend, sodass insgesamt ca. 9.000 Menschen ihre Verschleppung nicht überlebten.
Finanzielle Entschädigung für Angehörige
Kinder dieser Verstorbenen erhalten gemäß dem neuen Gesetz nun auf Antrag eine Entschädigung von monatlich 500 Lei (ca. 105 Euro). Sind die ehemals verschleppten Angehörigen zurückgekehrt, können nun nicht mehr nur sie selbst, sondern auch ihre Kinder eine (etwas geringere) Entschädigungszahlung beantragen. Für das Antragsverfahren in Rumänien werden Nachweise über den Aufenthalt der Verschleppten in der Sowjetunion benötigt. Hier kann der DRK-Suchdienst dank der Interniertenakten aus den ehemaligen sowjetischen Archiven in vielen Fällen unterstützen. Ist eine Akte vorhanden, die als Nachweis dient, erhalten die Betroffenen davon eine Kopie, zusammen mit einem erläuternden Schreiben vom DRK-Suchdienst.
2.000 Anfragen eingegangen
Seit Januar 2021 steht auch auf www.drk-suchdienst.de/ ein online ausfüllbares Formular eigens für diese Anfragen zur Verfügung. Insgesamt haben den DRK-Suchdienst bisher bereits über 2.000 Anfragen dazu erreicht. Die Mitarbeitenden bemühen sich mit großem Einsatz darum, diese bevorzugt zu bearbeiten, dennoch kann es manchmal zu Wartezeiten kommen, bis alle Unterlagen für die Anträge, die von den Betroffenen selbst bei den Behörden in Rumänien gestellt werden müssen, versandfertig sind. Die in vielen Fällen erfolgreiche Antragstellung und Auszahlung der Entschädigung ist für Hinterbliebene der ehemals Verschleppten nicht nur eine materielle Hilfe, sondern auch eine Anerkennung des Leids, das ihre Eltern und damit auch sie selbst oftmals ein Leben lang begleitet hat.