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Verhandlungen über Verlängerung der Aufgabe „Suche/Schicksalsklärung Zweiter Weltkrieg“

DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt will die wichtige Arbeit der Schicksalsklärungen im Zusammenhang mit dem 2. Weltkrieg auch nach 2023 fortsetzen. Bild: DRK
DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt will die wichtige Arbeit der Schicksalsklärungen im Zusammenhang mit dem 2. Weltkrieg auch nach 2023 fortsetzen. Bild: DRK

Das DRK hatte Anfang Mai darauf hingewiesen, dass nach einer gemeinsamen Vereinbarung mit dem Bundesinnenministerium aus dem Jahr 2017 die Arbeit des Suchdienstes zu Vermissten des Zweiten Weltkrieges Ende 2023 auslaufen soll. Deshalb hatte das Deutsche Rote Kreuz in Absprache mit dem Bundesinnenministerium die Bevölkerung dazu aufgerufen, Anfragen zu im Krieg vermissten Angehörigen in naher Zukunft und spätestens bis zum 31. Dezember 2021 zu stellen. 

Dieser Aufruf wurde vielfach in den Medien veröffentlicht und im DRK-Suchdienst Standort München, wo alle Anfragen zum Zweiten Weltkrieg bearbeitet werden, sind seit Mai 2020 vermehrt Anträge eingegangen. Im Deutschen Bundestag wurde eine verlängerte Finanzierung der Suchdienstarbeit diskutiert. Gerda Hasselfeld:

„Wir freuen uns über Signale aus dem Bundestag und aus dem Ministerium, diese wichtige Arbeit des Suchdienstes auch nach 2023 fortzusetzen. Dazu brauchen wir aber dann aus dem Bundestag und von der Bundesregierung auch die Unterstützung in den entsprechenden Haushaltsberatungen“, sagt DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt. Die Initiative zur Beendigung der Suchdienst-Arbeit sei nicht vom DRK ausgegangen. 

Der Verbleib von vermissten Wehrmachtssoldaten, Zivilisten, Kriegsgefangenen, Zivilinternierten oder Kindern, die durch Flucht und Vertreibung von ihren Familien getrennt worden sind, ist bis heute vielfach ungewiss. Der DRK-Suchdienst erhält jährlich über 10.000 Anfragen zu ungelösten Schicksalen aus dem Zweiten Weltkrieg und kann in vielen Fällen neue Informationen bereitstellen.

Auch Informationen zu Gefangenen in sowjetischen Speziallagern in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone und der DDR kann der DRK-Suchdienst bereitstellen. 

Seit 1953 wird der DRK-Suchdienst zu 100 Prozent vom Bundesinnenministerium institutionell gefördert.

 

Presseinformation 26/20 vom 10. Mai 2020

Presseinformation 23/20 vom 4. Mai 2020

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