Der DRK-Suchdienst berät und unterstützt Menschen, die über Ländergrenzen hinweg wieder mit ihren Familienangehörigen vereint leben möchten. Ein Schwerpunkt dabei ist die Beratung zu den rechtlichen Voraussetzungen einer Familienzusammenführung von und zu Flüchtlingen nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Der DRK-Suchdienst vereint Menschen
Der DRK-Suchdienst berät Angehörige auch zur Möglichkeit, Familienmitglieder, die sich in europäischen Mitgliedsstaaten aufhalten, in denen die sogenannte Dublin-III-Verordnung gilt, im Rahmen des Asylverfahrens nach der Dublin-III-Verordnung zusammenzuführen.
Zudem unterstützt der DRK-Suchdienst bei praktischen Problemen der Familienzusammenführung, indem er mit dem internationalen Suchdienst-Netzwerk der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften weltweit und dem Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) sowie mit anderen humanitären Organisationen zusammen arbeitet.
Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist die Beratung potenzieller Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie ihrer Angehörigen zu allen Fragen und Voraussetzungen des Aufnahmeverfahrens nach dem Bundesvertriebenen- und -flüchtlingsgesetz (BVFG).