Beratung durch den DRK-Suchdienst
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Der DRK-Suchdienst für Spätaussiedler

Familienzusammenführung und Nachzug von Angehörigen

Wie kann der DRK-Suchdienst Ihnen helfen? Der DRK-Suchdienst berät deutschstämmige Personen aus Ost-, Südosteuropa, den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion, sowie ihre Angehörigen

  • zu den Voraussetzungen und zum Ablauf des Aufnahmeverfahrens nach dem Bundesvertriebenen- und -flüchtlingsgesetz (BVFG),
  • zur Anerkennung einer möglicherweise bestehenden deutschen Staatsangehörigkeit und  
  • zum Nachzug von Familienangehörigen nach den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).

Wir verfügen über umfangreiche eigenen Daten und Unterlagen zu deutschen Volkszugehörigen und ihren Verwandten, so dass wir Ihnen in aktuellen Einreisefällen dabei helfen können, die Zugehörigkeit zur deutschen Volksgruppe zu belegen. Die Suchdienst-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter begleiten Sie und ihre Angehörigen durch das jeweilige Verfahren bis zur behördlichen Entscheidung und unterstützen Sie in den rechtlichen, familiären oder sozialen Fragen. Gemeinsam mit Ihnen versuchen wir zu ermitteln, wie Sie und Ihre Angehörigen am besten nach Deutschland einreisen und dauerhaft bleiben können.


Was kann der DRK-Suchdienst für Sie tun?

Vor einer Einreise in die Bundesrepublik wird im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens über die dauerhafte Aufnahme in Deutschland rechtlich entschieden.

Damit der DRK-Suchdienst Sie unterstützen kann, benötigen wir von Ihnen umfassende Informationen. Wichtig sind insbesondere die Namen und Daten aller an dem jeweiligen Anliegen beteiligten Personen mit Angaben zu den entsprechenden Verwandtschaftsverhältnissen, zur Nationalität bzw. Volkszugehörigkeit sowie zu den jeweiligen Aufenthaltsorten.

Auch, wenn Ihnen behördliche Entscheidungen unklar sind, oder Sie nicht wissen, wie Sie weiter vorgehen sollen, berät der Suchdienst Sie gerne. Schildern Sie uns Ihren Fall und übersenden Sie, soweit vorhanden, Kopien der Ihnen vorliegenden Entscheidungen.


Gesetzliche Grundlagen und rechtliche Möglichkeiten

Es gibt unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten für Angehörige, die in Ost- und Südosteuropa, bzw. in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion leben und zu bereits im Bundesgebiet lebenden Familienmitgliedern übersiedeln möchten. Ihre Einreise, dauerhafte Aufenthaltnahme und Wohnsitzbegründung in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen außerdem bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen, über die wir Sie in einem Beratungsgespräch gern umfassend informieren. Auf behördliche Entscheidungen hat der DRK-Suchdienst keinen Einfluss. 

Hier haben wir für Sie einige rechtliche Aspekte zusammengestellt:

  • Aufnahmeverfahren nach dem Bundesvertriebenen- und -flüchtlingsgesetz (BVFG)

    Um als Spätaussiedler nach § 4 BVFG anerkannt zu werden, ist ein entsprechender Antrag nach dem BVFG beim Bundesverwaltungsamt (BVA) zu stellen. Als Spätaussiedler-Bewerber oder -Bewerberin müssen Sie sich zum Zeitpunkt des Verfahrens noch in bestimmten Ländern, die im BVFG aufgezählt werden, befinden, damit das sogenannte "Kriegsfolgeschicksal" anerkannt werden kann. Sie müssen vor 1993 geboren sein, von mindestens einem deutschen Eltern- oder Großelternteil abstammen, sich zur deutschen Nationalität bekannt haben und in der Lage sein, ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu führen. Es ist aber nicht erforderlich, dass Sie die deutschen Sprachkenntnisse innerfamiliär erworben haben; auch fremdsprachliche Deutschkenntnisse reichen aus. Der Sprachtest kann wiederholt werden. Abkömmlinge eines Spätaussiedlers können nach § 7 BVFG in das Verfahren einbezogen werden. Sobald sie volljährig sind, müssen sie ebenfalls Sprachkenntnisse nachweisen. Nachdem eine Einreiseregistrierung in Deutschland erfolgt ist, erhalten alle beteiligten Personen die deutsche Staatsangehörigkeit.

  • Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

    Wer z.B. während des Zweiten Weltkriegs durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten hat, kann diese unter bestimmten Bedingungen auch heute noch besitzen und diese Staatsangehörigkeit auch an Kinder/Enkel weitergegeben haben. Wann das der Fall ist, ist im Staats­angehörigkeits­gesetz (StAG) gesetzlich geregelt. Auch Personen, die nach Abschluss eines Aufnahmeverfahrens nach dem BVFG nach Deutschland eingereist und später wieder in ihr Herkunftsland zurückgekehrt sind, können die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. In beiden Fällen kann eine solche deutsche Staatsangehörigkeit aber auch wieder verloren gegangen sein. Dies ist u.a. in § 25 StAG geregelt. Die deutsche Staatsangehörigkeit erlaubt Ihnen eine visafreie Einreise nach Deutschland, wenn gültige Ausweispapiere vorliegen. Ist dies nicht der Fall, muss ein Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren durchlaufen werden.

  • Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

    Enge Familienangehörige, die nicht die gesetzlichen Anforderungen des § 4 oder § 7 BVFG erfüllen, können unter bestimmten Bedingungen, die an das Aufenthaltsgesetz (AufenthaltG) angelehnt sind, nach § 8 BVFG zusammen mit den Spätaussiedlern nach Deutschland einreisen. Sie bleiben allerdings nach der Einreise Ausländer ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Weitere Personen können ggf. nach § 27 bis § 36 AufenthaltsG zu bereits eingereisten Spätaussiedlern und deren Abkömmlingen nachziehen, sofern die gesetzlichen Auflagen erfüllt sind. Dazu gehören in der Regel Sicherung der Lebensunterhaltskosten, Sprachkenntnisse und je nach Verwandtschaftsgrad auch eine besondere Härtesituation.


Beratung in Verfahrensfragen

Notizen während Beratungsgespräch

Möchten Sie aufgrund Ihrer deutschen Volkszugehörigkeit oder einer etwa bestehenden deutschen Staatsangehörigkeit nach Deutschland einreisen und auf Dauer bleiben? Leben Sie bereits im Bundesgebiet und wollen Angehörige zu sich nach Deutschland holen?

In jedem Fall ist es sehr wichtig, dass Sie sich über die gesetzlichen Voraussetzungen informieren, sowie darüber, welche Nachweise Sie und Ihre Angehörigen für das jeweilige Antragsverfahren zu erbringen haben. Je nach Rechtsgrundlage für eine mögliche Aufenthaltnahme kann der DRK-Suchdienst Sie wie folgt unterstützen, indem er:

  • bei der Antragstellung hilft ( wie z.B. Ausfüllhilfen; Überprüfung bereits ausgefüllter Vordrucke; Vorprüfung nachweisgeeigneter Unterlagen),
  • alternative Nachweismöglichkeiten aufzeigt,
  • Sachstandsanfragen an die für das jeweilige Verfahren zuständige Behörde oder öffentliche Stelle stellt,
  • Formulierungshilfen zur Vorlage bei Behörden, Gerichten oder anderen öffentlichen Stellen erstellt,
  • um Beschleunigung des behördlichen Verfahrens in besonderen Härtefallsituationen bittet,
  • zu Verfahrensfragen, einschließlich der Prüfung von Rechtsmitteln gegen ablehnende Entscheidungen berät,
  • zu Fragen der Fortgeltung „alter Bescheide“ berät (Übernahmegenehmigungen oder Aufnahmebescheide, die vor 1993 erteilt wurden),
  • bei der Organisation und Abwicklung von Krankentransporten aus den Herkunftsgebieten für Spätaussiedler und deren Angehörige berät,
  • bei der Beschaffung von Urkunden hilft.

Der DRK-Suchdienst  kann Sie in allen Stadien des behördlichen Verfahrens begleiten, bis hin zum Erhalt einer -im ungünstigsten Fall ablehnenden- Entscheidung. Sollte eine solche ergehen oder bereits ergangen sein, besteht die Möglichkeit, diese auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen klären wir, ob und unter welchen Voraussetzungen diese Entscheidung abgeändert werden könnte. Vor allem müssen Sie sich in diesen Fällen zeitnah innerhalb der im jeweiligen Bescheid genannten Frist an den DRK-Suchdienst wenden.


Ausreise aus dem Herkunftsgebiet

Gibt es Schwierigkeiten bei Ihrer Ausreise aus dem Herkunftsgebiet? Die rechtlichen Anforderungen für eine Ausreise richten sich nach den geltenden Gesetzen des jeweiligen Staates. Trotz eines bereits erteilten Aufnahmebescheids, der zur Visumerteilung für die Einreise nach Deutschland ausreicht, können daher bei der Ausreise aus den Herkunftsgebieten Hindernisse auftreten und damit Ihrerseits weiterer Beratungsbedarf besteht.

Grundsätzlich ist ein Aufnahmebescheid des Bundesverwaltungsamts (BVA) die Basis, auf der die Ausreisemodalitäten eingeleitet werden können. Trotzdem fordern einige Stellen in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion zur Genehmigung der Ausreise deutscher Staatsangehöriger und deutscher Volkszugehöriger weiterhin eine sog. „Anforderung" (Wysow). Diese muss von den im Bundesgebiet lebenden Angehörigen formal ausgesprochen werden.

Das notwendige Wysow-Formular erhalten Sie beim DRK-Suchdienst in Ihrer Nähe. Den ausgefüllten Wysow übersetzen wir für Sie kostenlos. Der DRK-Suchdienst Standort Hamburg berät auch zum sogenannten Wysow-Ersatzverfahren, das z.B. in Kasachstan üblich ist, wenn eine Wysow-Erstellung durch Angehörige in Deutschland nicht erfolgen kann. 


Einreise nach Deutschland

Es gibt Besonderheiten, die vor Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zu beachten sind:

Einreise nach Deutschland
  • Visumverfahren

    Sie im Besitz eines gültigen Aufnahmebescheids nach dem Bundesvertriebenen- und -flüchtlingsgesetz (BVFG) und planen die nächsten Schritte?

    In der Regel ist noch ein Visumverfahren bei einer deutschen Botschaft erforderlich, da für die meisten Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion derzeit noch eine Visumpflicht für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland besteht. Sie benötigen ein nationales Visum; Informationen dazu erhalten Sie auf den Websites der jeweiligen deutschen Botschaften und Konsulate. Der DRK-Suchdienst kann Sie dazu beraten und ggf. mit der Botschaft vor Ort kommunizieren, sollten in Ihrem Fall Schwierigkeiten im Visumverfahren auftreten.

  • Krankentransport

    In Ihrem Aufnahmeverfahren ist eine positive Entscheidung nach dem Bundesvertriebenen- und -flüchtlingsgesetz (BVFG) ergangen, aber Sie sind nicht in der Lage einzureisen?

    Ihre Einreise und die Ihrer Angehörigen in das Bundesgebiet müssen Sie selbst organisieren und finanzieren. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, über den DRK-Suchdienst einen Antrag auf Erhalt von Bundesmitteln zur Unterstützung zu stellen. Ein solcher setzt voraus, dass aufgrund einer nachgewiesenen Erkrankung oder Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX  die Aussiedlung aus dem Herkunftsland nicht aus eigener Kraft verwirklicht werden kann.

    Der DRK-Suchdienst ist seit dem 01.01.2000 von der Bundesregierung mit der Organisation und Abwicklung von Krankentransporten für Spätaussiedler und/oder deren Angehörige beauftragt. Jeden Krankentransportfall prüfen und bereiten wir individuell vor. Entsprechende Merkblätter (deutsch/russisch) hält der DRK-Suchdienst für Sie bereit. Wenn Sie oder Ihre Angehörigen dabei Unterstützung bedürfen, wenden Sie sich bitte direkt an den DRK-Suchdienst. (LINK zu "Kontakt Suchdienst-Standort Hamburg")

  • Registrierung in Deutschland

    Sie sind erfolgreich als Spätaussiedler oder dessen Angehöriger Deutschland eingereist?

    In jedem Fall müssen Sie sich umgehend in der Außenstelle des Bundesverwaltungsamts (BVA) in 37133 Friedland, Heimkehrerstrasse 16, (Grenzdurchgangslager) melden.

    https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Migration-Integration/Spaetaussiedler/spaetaussiedler_node.html#

    Im Rahmen des Registrier- und Verteilverfahrens wird dort Ihr vorläufiger Wohnsitz im Bundesgebiet festgelegt, nach Möglichkeit unter Berücksichtigung Ihrer familiären Bindungen sowie der jeweiligen Arbeits,- Erwerbs- und Ausbildungsvoraussetzungen. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an den DRK-Suchdienst.

Für Ihre Fragen zur Durchführung des Registrier-und Verteilverfahrens oder bei auftretenden Schwierigkeiten steht Ihnen die Beratungsstelle des DRK-Suchdienstes am Standort Friedland zur Verfügung: 

Frau Natalja Schneidmüller
Grenzdurchgangslager Friedland
Haus 16 
Heimkehrerstr.18
37133 Friedland
Telefon: 05504 / 8 05 93 1


Kontakt

Haben Sie ein Anliegen der Familienzusammenführung von und zu Spätaussiedlern? Bitte wenden Sie sich an eine Beratungsstelle des DRK-Suchdienstes in Ihrer Nähe oder an:

  • Adresse

    Deutsches Rotes Kreuz
    Generalsekretariat
    Suchdienst-Standort Hamburg
    Meiendorfer Straße 205
    22145 Hamburg

    Telefon: 040 / 4 32 02 - 0
    Telefax: 040 / 4 32 02 - 200
    E-Mail: auskunft(at)drk-suchdienst.de

  • Sprechzeiten

    Montag bis Donnerstag: 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
    Freitag: 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
    andere Zeiten nach telefonischer Vereinbarung

Hinweise 

Eine Beratung und Unterstützung durch den DRK-Suchdienst ist in jedem Stadium des Verfahrens möglich. Wir können keine Bevollmächtigungen in Verfahrensfragen übernehmen. Zum vereinbarten Beratungstermin bitten wir Sie, folgende Unterlagen (soweit vorhanden) mitzubringen:

  • Aufnahme – oder Einbeziehungsbescheid des Bundesverwaltungsamtes (BVA)
  • Ablehnungs- oder Widerspruchsbescheid des Bundesverwaltungsamtes (BVA)
  • Angaben zu den im Verfahren beteiligten Personen (z.B. Informationen zu den jeweiligen Sprachkenntnissen, zum Nationalitätseintrag etc.)
  • Angaben zu Eltern/Großeltern (Namen, Geburtsdaten und deren Wohnsitze), sofern es um Prüfung einer möglichen deutschen Staatsangehörigkeit geht
  • Kopien von ärztlichen Attesten (bei Fragen zur Durchführung eines Krankentransports oder zur Befreiung vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse), soweit vorhanden

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Sie haben Fragen zur Familienzusammenführung von Spätaussiedlern. Wir haben für Sie einige häufig gestellte Fragen (FAQ) zu dem Thema mit Antworten des DRK-Suchdienstes zusammengestellt. 

Hier geht es zu den FAQs. »


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