Der DRK-Suchdienst für Spätaussiedler
Familienzusammenführung und Nachzug von Angehörigen
Wie kann der DRK-Suchdienst Ihnen helfen? Der DRK-Suchdienst berät deutschstämmige Personen aus Ost-, Südosteuropa, den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion, sowie ihre Angehörigen
- zu den Voraussetzungen und zum Ablauf des Aufnahmeverfahrens nach dem Bundesvertriebenen- und -flüchtlingsgesetz (BVFG),
- zur Anerkennung einer möglicherweise bestehenden deutschen Staatsangehörigkeit und
- zum Nachzug von Familienangehörigen nach den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).
Wir verfügen über umfangreiche eigenen Daten und Unterlagen zu deutschen Volkszugehörigen und ihren Verwandten, so dass wir Ihnen in aktuellen Einreisefällen dabei helfen können, die Zugehörigkeit zur deutschen Volksgruppe zu belegen. Die Suchdienst-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter begleiten Sie und ihre Angehörigen durch das jeweilige Verfahren bis zur behördlichen Entscheidung und unterstützen Sie in den rechtlichen, familiären oder sozialen Fragen. Gemeinsam mit Ihnen versuchen wir zu ermitteln, wie Sie und Ihre Angehörigen am besten nach Deutschland einreisen und dauerhaft bleiben können.
Was kann der DRK-Suchdienst für Sie tun?
Vor einer Einreise in die Bundesrepublik wird im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens über die dauerhafte Aufnahme in Deutschland rechtlich entschieden.
Damit der DRK-Suchdienst Sie unterstützen kann, benötigen wir von Ihnen umfassende Informationen. Wichtig sind insbesondere die Namen und Daten aller an dem jeweiligen Anliegen beteiligten Personen mit Angaben zu den entsprechenden Verwandtschaftsverhältnissen, zur Nationalität bzw. Volkszugehörigkeit sowie zu den jeweiligen Aufenthaltsorten.
Auch, wenn Ihnen behördliche Entscheidungen unklar sind, oder Sie nicht wissen, wie Sie weiter vorgehen sollen, berät der Suchdienst Sie gerne. Schildern Sie uns Ihren Fall und übersenden Sie, soweit vorhanden, Kopien der Ihnen vorliegenden Entscheidungen.
Gesetzliche Grundlagen und rechtliche Möglichkeiten
Es gibt unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten für Angehörige, die in Ost- und Südosteuropa, bzw. in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion leben und zu bereits im Bundesgebiet lebenden Familienmitgliedern übersiedeln möchten. Ihre Einreise, dauerhafte Aufenthaltnahme und Wohnsitzbegründung in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen außerdem bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen, über die wir Sie in einem Beratungsgespräch gern umfassend informieren. Auf behördliche Entscheidungen hat der DRK-Suchdienst keinen Einfluss.
Hier haben wir für Sie einige rechtliche Aspekte zusammengestellt:
Beratung in Verfahrensfragen

Möchten Sie aufgrund Ihrer deutschen Volkszugehörigkeit oder einer etwa bestehenden deutschen Staatsangehörigkeit nach Deutschland einreisen und auf Dauer bleiben? Leben Sie bereits im Bundesgebiet und wollen Angehörige zu sich nach Deutschland holen?
In jedem Fall ist es sehr wichtig, dass Sie sich über die gesetzlichen Voraussetzungen informieren, sowie darüber, welche Nachweise Sie und Ihre Angehörigen für das jeweilige Antragsverfahren zu erbringen haben. Je nach Rechtsgrundlage für eine mögliche Aufenthaltnahme kann der DRK-Suchdienst Sie wie folgt unterstützen, indem er:
- bei der Antragstellung hilft ( wie z.B. Ausfüllhilfen; Überprüfung bereits ausgefüllter Vordrucke; Vorprüfung nachweisgeeigneter Unterlagen),
- alternative Nachweismöglichkeiten aufzeigt,
- Sachstandsanfragen an die für das jeweilige Verfahren zuständige Behörde oder öffentliche Stelle stellt,
- Formulierungshilfen zur Vorlage bei Behörden, Gerichten oder anderen öffentlichen Stellen erstellt,
- um Beschleunigung des behördlichen Verfahrens in besonderen Härtefallsituationen bittet,
- zu Verfahrensfragen, einschließlich der Prüfung von Rechtsmitteln gegen ablehnende Entscheidungen berät,
- zu Fragen der Fortgeltung „alter Bescheide“ berät (Übernahmegenehmigungen oder Aufnahmebescheide, die vor 1993 erteilt wurden),
- bei der Organisation und Abwicklung von Krankentransporten aus den Herkunftsgebieten für Spätaussiedler und deren Angehörige berät,
- bei der Beschaffung von Urkunden hilft.
Der DRK-Suchdienst kann Sie in allen Stadien des behördlichen Verfahrens begleiten, bis hin zum Erhalt einer -im ungünstigsten Fall ablehnenden- Entscheidung. Sollte eine solche ergehen oder bereits ergangen sein, besteht die Möglichkeit, diese auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen klären wir, ob und unter welchen Voraussetzungen diese Entscheidung abgeändert werden könnte. Vor allem müssen Sie sich in diesen Fällen zeitnah innerhalb der im jeweiligen Bescheid genannten Frist an den DRK-Suchdienst wenden.
Ausreise aus dem Herkunftsgebiet
Gibt es Schwierigkeiten bei Ihrer Ausreise aus dem Herkunftsgebiet? Die rechtlichen Anforderungen für eine Ausreise richten sich nach den geltenden Gesetzen des jeweiligen Staates. Trotz eines bereits erteilten Aufnahmebescheids, der zur Visumerteilung für die Einreise nach Deutschland ausreicht, können daher bei der Ausreise aus den Herkunftsgebieten Hindernisse auftreten und damit Ihrerseits weiterer Beratungsbedarf besteht.
Grundsätzlich ist ein Aufnahmebescheid des Bundesverwaltungsamts (BVA) die Basis, auf der die Ausreisemodalitäten eingeleitet werden können. Trotzdem fordern einige Stellen in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion zur Genehmigung der Ausreise deutscher Staatsangehöriger und deutscher Volkszugehöriger weiterhin eine sog. „Anforderung" (Wysow). Diese muss von den im Bundesgebiet lebenden Angehörigen formal ausgesprochen werden.
Das notwendige Wysow-Formular erhalten Sie beim DRK-Suchdienst in Ihrer Nähe. Den ausgefüllten Wysow übersetzen wir für Sie kostenlos. Der DRK-Suchdienst Standort Hamburg berät auch zum sogenannten Wysow-Ersatzverfahren, das z.B. in Kasachstan üblich ist, wenn eine Wysow-Erstellung durch Angehörige in Deutschland nicht erfolgen kann.
Einreise nach Deutschland
Es gibt Besonderheiten, die vor Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zu beachten sind:

Für Ihre Fragen zur Durchführung des Registrier-und Verteilverfahrens oder bei auftretenden Schwierigkeiten steht Ihnen die Beratungsstelle des DRK-Suchdienstes am Standort Friedland zur Verfügung:
Frau Natalja Schneidmüller
Grenzdurchgangslager Friedland
Haus 16
Heimkehrerstr.18
37133 Friedland
Telefon: 05504 / 8 05 93 1
Kontakt
Haben Sie ein Anliegen der Familienzusammenführung von und zu Spätaussiedlern? Bitte wenden Sie sich an eine Beratungsstelle des DRK-Suchdienstes in Ihrer Nähe oder an:
Hinweise
Eine Beratung und Unterstützung durch den DRK-Suchdienst ist in jedem Stadium des Verfahrens möglich. Wir können keine Bevollmächtigungen in Verfahrensfragen übernehmen. Zum vereinbarten Beratungstermin bitten wir Sie, folgende Unterlagen (soweit vorhanden) mitzubringen:
- Aufnahme – oder Einbeziehungsbescheid des Bundesverwaltungsamtes (BVA)
- Ablehnungs- oder Widerspruchsbescheid des Bundesverwaltungsamtes (BVA)
- Angaben zu den im Verfahren beteiligten Personen (z.B. Informationen zu den jeweiligen Sprachkenntnissen, zum Nationalitätseintrag etc.)
- Angaben zu Eltern/Großeltern (Namen, Geburtsdaten und deren Wohnsitze), sofern es um Prüfung einer möglichen deutschen Staatsangehörigkeit geht
- Kopien von ärztlichen Attesten (bei Fragen zur Durchführung eines Krankentransports oder zur Befreiung vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse), soweit vorhanden
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Sie haben Fragen zur Familienzusammenführung von Spätaussiedlern. Wir haben für Sie einige häufig gestellte Fragen (FAQ) zu dem Thema mit Antworten des DRK-Suchdienstes zusammengestellt.