Der DRK-Suchdienst für Flüchtlinge
Familienzusammenführung und Nachzug von Angehörigen
Die Zahl der Menschen, die vor bewaffneten Konflikten, Gewalt und Menschenrechtsverletzungen, wegen Natur- und von Menschen verursachten Katastrophen oder aufgrund schwindender Lebensräume fliehen, war noch nie so hoch wie heute. Familienverbindungen werden zerrissen und Angehörige finden sich häufig getrennt voneinander an unterschiedlichsten Orten der Welt wieder. Rechtlich und tatsächlich sind oftmals viele Hürden zu überwinden, bevor Angehörige wieder miteinander vereint leben können.
Die internationale Rotkreuz-/Rothalbmond-Bewegung fasst Flüchtlinge unter den Begriff migrants, also Migrantinnen/Migranten, und definiert diese als „Menschen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz verlassen oder fliehen, um zu neuen Orten – in der Regel im Ausland - aufzubrechen, wo sie sich sicherere und bessere Lebensbedingungen erhoffen. Migration kann freiwillig oder unfreiwillig sein, meistens wird es sich um eine Mischung aus Wahlmöglichkeiten und Zwängen handeln.“
Sind auch Sie und Ihre Familie geflüchtet? Der DRK-Suchdienst bietet Ihnen Unterstützung und kompetente Beratung.
Familienzusammenführung von und zu Flüchtlingen
Haben Sie nach ihrer Flucht einen Schutzstatus und Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik Deutschland erhalten und hoffen Sie nun darauf, ihre Angehörigen zu sich nachholen und wieder als Familie vereint zusammen leben zu können?
Die Sorge Angehöriger um von ihnen getrennte Familienmitglieder ist oftmals lähmend und je länger das Verfahren der Familienzusammenführung dauert, desto mehr wächst ihre Furcht, Angehörige könnten sich auf gefährliche Fluchtrouten begeben.
Im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wird mit dem Begriff "Familie" vor allem die enge Kernfamilie – Eheleute/eingetragene Lebenspartnerschaften, minderjährige ledige Kinder und deren Eltern – bezeichnet. Für andere Familienangehörige ist der Nachzug ungleich schwerer oder auch gar nicht möglich. Das internationale Suchdienst-Netzwerk der weltweiten Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung und des Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) versteht den Begriff "Familie" weiter: In vielen soziokulturellen Kontexten umfasst eine Familie alle Menschen, die unter einem Dach leben oder enge Beziehungen untereinander pflegen und die eine anhaltende emotionale Abhängigkeit und gegenseitiger Akzeptanz aufweisen.
Rechtlich gelten bei einer Familienzusammenführung in Deutschland die gesetzlichen Bestimmungen und Definitionen des Aufenthaltsgesetzes, an die auch der DRK-Suchdienst gebunden ist.
Wenn Sie Ihre Familie zu sich nachholen wollen, wenden Sie sich baldmöglichst und umgehend, nachdem Sie einen rechtlichen Schutzstatus erhalten haben, an eine Beratungsstelle des DRK-Suchdienstes, um sich über die rechtlichen Möglichkeiten und Voraussetzungen zu informieren.
Gesetzliche Grundlagen und Möglichkeiten
Abhängig von vielen verschiedenen tatsächlichen Umständen gelten unterschiedliche Voraussetzungen für einen Familiennachzug:
- Welchen Schutzstatus und Aufenthaltstitel haben Sie erhalten, z.B. Flüchtlingsstatus, subsidiärer Schutz, nationales Abschiebungshindernis etc.?
- In welchem Verwandtschaftsverhältnis stehen Sie mit Ihren Familienangehörigen, z.B. Ehegatte, minderjähriges Kind, Bruder oder Schwester etc.?
- Haben Sie rechtzeitig einen Antrag auf Familiennachzug gestellt?
- Wo halten sich Ihre Familienangehörigen auf und welchen Status haben sie dort?
- Verfügen Sie über Dokumente, mit denen Sie Ihre Identität und das Verwandtschaftsverhältnis nachweisen können?
- Etc.
Die Voraussetzungen einer Familienzusammenführung von und zu Flüchtlingen sind u.a. in nationalen Gesetzen geregelt, z.B. im Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Darüber hinaus spielt auch die EU-Gesetzgebung, z.B. die Richtlinie 2003/86/E (Familienzusammenführungsrichtlinie), eine große Rolle bei der Auslegung nationalen Rechts. Bei der Prüfung der Möglichkeit einer Familienzusammenführung in Ihrer Situation ist darüber hinaus auch die Rechtsprechung deutscher Gerichte und und der Europäischen Justiz, z.B. des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), zu berücksichtigen.
Die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 26.06.2013, die sogenannte Dublin III-Verordnung, regelt die Zuständigkeit für die Prüfung von Asylanträgen innerhalb der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Wenn sich Ihr Familienangehöriger bereits in einem dieser Länder aufhält und dort einen Asylantrag gestellt hat, über den noch nicht entschieden ist, kann auch eine Möglichkeit der Familienzusammenführung nach dieser Verordnung bestehen. Die Verordnung enthält Regelungen, wie auch im Asylverfahren die Einheit der Familie gewahrt, bzw. hergestellt werden kann.
Was kann der DRK-Suchdienst für Sie tun?
Der DRK-Suchdienst berät und unterstützt Sie dabei, die rechtlichen Möglichkeiten und individuellen Voraussetzungen für eine Familienzusammenführung zu verstehen und die Herausforderungen des Verfahrens zu meistern. Die Suchdienst-Beraterinnen und -Berater gehen auf Ihre persönliche Situation ein, sind empathisch, arbeiten vertraulich und handeln stets in Absprache mit Ihnen. Wenn Sie wünschen, berät der DRK-Suchdienst Sie auch anonym.
Folgende Hilfsangebote bietet Ihnen der DRK-Suchdienst an:
- Umfassende Beratung zu den rechtlichen Voraussetzungen und praktischen Fragen eines Familiennachzugs
- Beratung und Begleitung der bereits in Deutschland lebenden Familienmitglieder während des Verfahrens der Familienzusammenführung
- Hilfe beim Ausfüllen und Erstellen notwendiger Anträge rund um das Thema Familiennachzug sowie Unterstützung bei hiermit verbundenen Problemen
- Kontaktaufnahme und Korrespondenz, u.a. mit den deutschen Auslandsvertretungen sowie den zuständigen Ausländerbehörden
- Unterstützung bei praktischen Problemen der Familienzusammenführung auch in den Transit- und Herkunftsländern der Familien durch Zusammenarbeit mit dem internationalen Suchdienst-Netzwerk der weltweiten Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) sowie anderer regionaler und internationaler Organisationen, wie z.B. dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) oder dem Internationalen Sozialdienst (ISD).
Kontakt und Vorbereitung auf Beratungsgespräche
Haben Sie ein Anliegen der Familienzusammenführung von und zu Flüchtlingen? Bitte wenden Sie sich an eine Beratungsstelle des DRK-Suchdienstes in Ihrer Nähe.
Darüber hinaus ist der DRK-Suchdienst-Standort Hamburg die zentrale Auskunfts- und Beratungsstelle zur Familienzusammenführung von und zu Flüchtlingen. Die Beraterinnen und Berater stehen in engem fachlichen Kontakt mit der DRK-Suchdienst-Leitstelle in Berlin sowie bundesweit mit den DRK-Suchdienst-Beratungsstellen in den DRK-Landes- und -Kreisverbänden.
Auch für Flüchtlings- und Migrationsberatungsstellen des DRK bundesweit sowie für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer und Beratungsstellen humanitärer Organisationen und Verbände wie der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Caritas oder Diakonie bietet der DRK-Suchdienst Standort Hamburg telefonische Beratung zu Fragen der Familienzusammenführung von und zu Flüchtlingen an.
Kontakt
Kontakt
Deutsches Rotes Kreuz
Generalsekretariat
Suchdienst-Standort Hamburg
Meiendorfer Straße 205
22145 Hamburg
Telefax: 040 / 4 32 02 -249
E-Mail:fz@drk-suchdienst.de
Telefon
Frau Sieglinde Duderstadt
Telefon: 040 / 4 32 02 -176
Frau Inge Filipski
Telefon: 040 / 4 32 02 -221
Frau Birgit Giese
Telefon: 040 / 4 32 02 -202
Frau Selamawit Haile
Telefon: 040 / 4 32 02 -205
Herr Mustafa Mohammed
Telefon: 040 / 4 32 02 -201
Frau Samireh Ahmadi
Telefon: 040 / 432 02 –182
Sprechzeiten
Persönlich / telefonisch:
8:30 bis 16:00 Uhr
Termine/Hinweise
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihre persönliche Beratung (Terminvergabe kurzfristig möglich) und halten Sie dabei den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bereit. Zum vereinbarten Beratungsgespräch bitten wir Sie, folgende Unterlagen mitzubringen:
- Den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über Ihren Schutzstatus
- Ihre Aufenthaltserlaubnis
- Die Personalien Ihrer Familienangehörigen, die zu Ihnen nachziehen wollen (Kopien der Pässe) und deren Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, Anschrift)
- Terminbestätigung der Deutschen Auslandsvertretung für Ihre Angehörigen, falls bereits vorhanden
Bitte kommen Sie mit einer Dolmetscherin/einem Dolmetscher, falls notwendig (keine minderjährigen Kinder).
Beratungen auf Tigrinya oder Arabisch sind nach vorheriger Absprache möglich.
Fachinformationen
Mit den Fachinformationen des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen werden aktuelle rechtliche und tatsächliche Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich Familiennachzug aufgegriffen und für die Beratungspraxis aufbereitet. Die Auswahl der Themen orientiert sich an den Erfahrungen der Beratungsstellen im Bereich Familiennachzug von und zu Flüchtlingen sowie an der Entwicklung der Rechtsprechung zu ausgewählten Themen. Neben der Darlegung von Hintergrundinformationen wird in den unregelmäßig erscheinenden Fachinformationen ein besonderer Wert auf die Vermittlung von Praxishinweisen gelegt.
2024
Fachinfo vom December 2024
- Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen (12. Dezember 2024)
1. Geschwisternachzug (Kindernachzug gemeinsam mit den Eltern)
2. Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten – neuere Rechtsprechung
3. Veränderte Voraussetzungen für die Vergabe von Sonderterminen
Fachinfo vom August 2024
- Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen
Die Bedeutung des EuGH-Urteils vom 30. Januar 2024 - C 560/20 - für die Praxis der Familiennachzugsverfahren zu Kindern mit Flüchtlingsstatus in Deutschland: Nachzug vollständig und dauerhaft auf die Unterstützung ihrer Eltern angewiesener Geschwister gemeinsam mit den Eltern zum stammberechtigten Kind - einem (ehemalig) unbegleiteten minderjährigen Flüchtling (UMF)
2022
Fachinfo vom September 2022
- Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen
(05. September 2022) Die EuGH-Entscheidungen vom 01. August 2022: Zeitpunkt der Minderjährigkeit beim Eltern- und Kindernachzug zu anerkannten Flüchtlingen
Fachinfo vom April 2022
- Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen
(08. April 2022) Besonderheiten beim Familiennachzug aus Afghanistan
Fachinfo vom März 2022
- Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen
- Schutzberechtigte aus der Ukraine - Familieneinheit und Familiennachzug
- Anlage: Rundschreiben des BMI vom 14. März 2022 zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses des Rates zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes
- Anlage: BMI Merkblatt „Rechte und Pflichten beim vorübergehenden Schutz“
- Anlage: BMI Übersicht „Ukrainische Papiere“
2021
Fachinfo vom März 2021
- Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen
- BVerwG zum Regel-Ausschlussgrund Eheschließung nach der Flucht - BVerwG 1 C 30.19 – 17.12.2020 (Ehegattennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten)
- EuGH zum Fehlen amtlicher Unterlagen - Nachweis familiärer Bindungen – C 635/17 - 13.03.2019 (Vorlageverfahren aus den Niederlanden - Einzelfall aus Eritrea
2020
Fachinfo vom Juli 2020
- Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug (FZ) von und zu Flüchtlingen
- Übersicht über aktuelle Vorlagefragen des BVerwG an den EuGH und weitere offene Rechtsfragen, denen grundsätzliche Bedeutung zukommt
- Übersicht über aktuelle Vorlagefragen des BVerwG an den EuGH und weitere offene Rechtsfragen, denen grundsätzliche Bedeutung zukommt
Fachinfo vom Februar 2020
- Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug (FZ) von und zu Flüchtlingen
- FZ zu subsidiär Schutzberechtigen: Aktuelle Rechtsprechung und Auswirkungen auf die Beratungspraxis
- Praxis der Verwaltungsbehörden: Verwirkung von Rechten und besondere Bindung an ein Drittland i.S.v. § 29 Abs. 2S.2 Nr.2 AufenthG
2019
Fachinfo vom April 2019
- Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlinge
- Umsetzung des EuGH-Urteils (C-550/16) vom 12.04.2018 (Elternnachzug zu anerkannten Flüchtlingen) - Beratungshinweise im Licht der aktuellen Rechtsprechung des VG Berlin und des OVG Berlin-Brandenburg
- Umsetzung des EuGH-Urteils (C-550/16) vom 12.04.2018 (Elternnachzug zu anerkannten Flüchtlingen) - Beratungshinweise im Licht der aktuellen Rechtsprechung des VG Berlin und des OVG Berlin-Brandenburg
2018
Fachinfo vom September 2018
- Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen
- (KEINE)Umsetzung des EuGH-Urteils (C-550/16) vom 12.04.2018 durch das Auswärtige Amt - Elternnachzug zu anerkannten minderjährigen Flüchtlingen; Ergänzungen zum Thema Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten; Diverses
- Anlage: IOM Merkblatt Medizinische Beurteilung und Gebühren
Fachinfo vom Juli 2018
- Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen
- Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigen – Ergänzungen zur Juni-Ausgabe der Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen
- Anlage: Informationen FZ zu subsidiär Schutzberechtigten von IOM
Fachinfo vom Juni 2018
- Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen
- Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigen; Auswirkungen des EuGH Urteils vom 12.04.2018 - Elternnachzug zu anerkannten minderjährigen Flüchtlingen
- Anlage: Gesetzentwurf, Stand 11.05.2018
Informationsmaterial
Informationen über die Internationale Suche und die Familienzusammenführung von und zu Flüchtlingen haben wir in einer Publikation zusammengefasst. Diese können Sie auch in verschiedenen Sprachen bei uns bestellen.
Hinweis:
Die Dateien stehen nur als Ansichtsexemplare zum Download zur Verfügung. Bitte nutzen Sie bei Interesse unser Bestellformular.