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Anfragen an den DRK-Suchdienst

Hier finden Sie einige häufig gestellte Fragen (FAQ), die im Zusammenhang mit der Suche und Schicksalsklärung Zweiter Weltkrieg stehen, und Antworten des DRK-Suchdienstes.

Über welche Personengruppen kann der DRK-Suchdienst Auskunft geben?

Der DRK-Suchdienst erteilt schicksalsklärende Auskünfte über folgende Personengruppen im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg:

  • Wehrmachtsvermisste und Zivilverschollene,
  • Kriegsgefangene und Zivilinternierte,
  • Kinder, die von ihren Familien getrennt worden sind,
  • Gefangene in sowjetischen Speziallagern in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), sowie über politische Häftlinge in der DDR

Das Online-Formular für eine Anfrage finden Sie hier.

Persönlich steht Ihnen der Suchdienst in einem DRK-Landes- oder -Kreisverband in Ihrer Nähe zur Verfügung.

Unterlagen zu Opfern des Nationalsozialismus, beispielsweise zu Gefangenen in Konzentrationslagern oder ausländischen Zwangsarbeitern in Deutschland, liegen uns in der Regel nicht vor. Hierfür wenden Sie sich bitte an Arolsen Archives, ehemals Internationaler Suchdienst (ITS), Bad Arolsen, Kontakt: arolsen-archives.org. Darüber hinaus kann der DRK-Suchdienst keine Auskünfte zu militärischen Werdegängen in der Deutschen Wehrmacht erteilen. In solchen Fällen – ebenso wie bei Anfragen zu Kriegsgefangenen in westalliiertem Gewahrsam – wenden Sie sich bitte an das Bundesarchiv, Kontakt: www.bundesarchiv.de.


Ist eine Auskunft des DRK-Suchdienstes kostenpflichtig?

Der DRK-Suchdienst erteilt im Auftrag der Bundesregierung schicksalsklärende Auskünfte an Familienangehörige. Die Erteilung der Auskünfte im Rahmen der Nachforschung und Schicksalsklärung Zweiter Weltkrieg ist in diesen Fällen grundsätzlich kostenfrei. Bei Anfragen, die nicht den institutionell geförderten Arbeitsbereich betreffen (beispielsweise von Personen, die kein Verwandtschaftsverhältnis, jedoch ein berechtigtes Interesse nachweisen können), werden Gebühren für die Bearbeitung fällig, über die wir Sie vor Einleitung einer Bearbeitung schriftlich informieren.


Ich lebe im Ausland. Kann ich trotzdem eine Anfrage stellen?

Innerhalb ihrer jeweiligen territorialen Zuständigkeit prüfen die Suchdienste der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften weltweit alle Anfragen hinsichtlich der Suchdienst-Kriterien und Datenschutz-Bestimmungen, bevor ggf. die nötigen Schritte für weitere Recherchen eingeleitet werden. Dabei ist nicht die Staatsangehörigkeit der Anfragenden oder Gesuchten ausschlaggebend, sondern der Wohnsitz der jeweils anfragenden Person zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Wir bitten Sie daher, mit Ihrer Nationalen Rotkreuz-/Rothalbmond-Gesellschaft Kontakt aufzunehmen.

Dokumentations- bzw. Forschungsanfragen nimmt der DRK-Suchdienst grundsätzlich auch aus dem Ausland entgegen. Stellen Sie hier Ihre Forschungsanfrage. »


Ich habe schon einmal eine Anfrage gestellt, leider ohne Ergebnis. Lohnt es sich ein zweites Mal?

Der DRK-Suchdienst erhält seit Jahren stetig neue Unterlagen aus Archiven der ehemaligen Sowjetunion. Sollte Ihre erste Anfrage mehr als zehn Jahre zurückliegen, kann es daher sinnvoll sein, sich erneut an den DRK-Suchdienst zu wenden, wenn es um das Schicksal von Kriegsgefangenen oder Zivilinternierten, bzw. generell von Verschollenen in Osteuropa, geht.


Kann ich auch eine Auskunft erhalten, wenn ich kein Familienmitglied bin?

In Ausnahmefällen erteilt der DRK-Suchdienst aus humanitären Gründen auch Auskünfte an Personen, die kein Verwandtschaftsverhältnis, dafür jedoch ein berechtigtes Interesse nachweisen können. In weiteren Fällen ist es ebenfalls möglich, mit Vollmacht eines Angehörigen eine Anfrage zu stellen.

Darüber hinaus ist eine Auskunftserteilung im Rahmen wissenschaftlicher Anfragen, z.B. für Schul- oder Studienarbeiten, Buch- oder Ausstellungsprojekte oder die Arbeit an Chroniken, auch an nicht verwandte Personen möglich. Dazu schließen wir mit Ihnen je nach Einzelfall eine Nutzungsvereinbarung ab, die festlegt, wofür die Unterlagen und Daten verwendet werden dürfen. Dafür müssen Sie ggf. auch einen Nachweis Ihres Auftraggebers vorlegen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.


Welche Angaben benötigt der DRK-Suchdienst für eine erfolgversprechende Suche?

Erforderlich sind dafür zumindest Name und Vorname sowie das Geburtsdatum und der Geburtsort der gesuchten Person. Alle weiteren Angaben können bei den Nachforschungen hilfreich sein. Eine Suche ohne diese Angaben, z.B. nur nach Heimatort oder militärischer Einheit, ist nicht möglich.


Womit hängt die längere Bearbeitungszeit zusammen?

Der DRK-Suchdienst erhält jährlich viele tausend Anfragen zur Suche und Schicksalsklärung mit Bezug zum Zweiten Weltkrieg. Die Anfragen erreichen uns über Privatpersonen, Partnerorganisationen und Behörden aus Deutschland sowie über andere Nationale Gesellschaften des Rotkreuz- und Rothalbmond-Netzwerks aus aller Welt. Die Suchdienst-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter prüfen jede Anfrage sorgfältig und die Recherchen in den mehrere Millionen Einträge umfassenden Datenbanken sind zeitaufwändig. Insbesondere die Prüfung der digitalen Unterlagen aus den russischen Archiven gestaltet sich oftmals sehr anspruchsvoll, da hier verschiedene Schreibsysteme sowie phonetische Transkriptionen im Deutschen und Russischen berücksichtigt werden müssen.

Der DRK-Suchdienst bearbeitet eingehende Anfragen grundsätzlich chronologisch und ist in jedem einzelnen Fall um eine zeitnahe Bearbeitung der Anfrage bemüht. Besondere Einzelfälle werden wegen Dringlichkeit vorgezogen, beispielsweise aufgrund des hohen Alters oder Gesundheitszustandes von Anfragenden, oder wegen eines zwingenden Anliegens.


Welche Datenschutzregeln gelten für den DRK-Suchdienst?

Der DRK-Suchdienst richtet sich bei seiner Arbeit nach den Bestimmungen des DRK-Suchdienst-Datenschutzgesetzes (DRK-SDDSG). Daneben ist er an die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für den Umgang mit personenbezogenen Daten gebunden. Sollte es erforderlich sein, Ihre Daten innerhalb des Suchdienst-Netzwerks der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung auszutauschen, orientieren sich die beteiligten Stellen an den gemeinsamen Datenschutz-Verhaltensregeln. Damit sind Ihre Daten auch in anderen Ländern geschützt.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier. 


Kann ich selbstständig vor Ort recherchieren?

Grundsätzlich ist es möglich, im Rahmen umfangreicher Forschungsanfragen nach Absprache selbst in den Namenskarteien zu recherchieren. Die digitalen Unterlagen aus russischen Archiven können jedoch nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DRK-Suchdienstes prüfen und auswerten. Auch die weiteren Archivbestände sind nur in besonderen Fällen nach Vereinbarung einsehbar. Bitte vereinbaren Sie Besuchstermine rechtzeitig unter info(at)drk-suchdienst.de; nicht angemeldete Besucherinnen und Besucher können nicht betreut werden.

Welche Bestände sind online zugänglich?

Von unseren Beständen sind lediglich die Vermisstenbildlisten online zugänglich. Alle weiteren Archivbestände, Karteien und Datenbanken sind nur vor Ort recherchierbar.

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