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Anfragen zu Auskünften/Unterlagen des DRK-Suchdienstes

Hier finden Sie einige häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Auskünften aus Unterlagen im Zusammenhang mit der Suche und Schicksalsklärung Zweiter Weltkrieg und Antworten des DRK-Suchdienstes.

Warum können sich in unseren Unterlagen unterschiedliche bzw. abweichende Angaben und Schreibweisen zu einer Person befinden?

Die personenbezogenen Daten in unseren Unterlagen entstammen in der Regel den Angaben, die die Familienangehörigen seinerzeit bei der bundesweiten Kriegsgefangenen- und Vermisstenregistrierung im Jahr 1950 an den DRK-Suchdienst gemeldet haben. Die entsprechenden Karteikarten wurden zumeist nach mündlichen Angaben von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der jeweiligen Aufnahmestelle nach Gehör handschriftlich ausgefüllt. Dabei kam es immer wieder zu phonetischen Abweichungen der Namensschreibweise, Namenskurzformen (Friedrich->Fritz), Unterschlagungen von zweiten und dritten Vornamen oder abweichenden Geburtsdaten. Dies geschah insbesondere auch dann, wenn die meldenden Personen weiter entfernte Angehörige waren, oder es sich um Namen aus anderen Sprach- und Schriftsystemen handelte. Die gemachten Angaben wurden – sofern sie nicht rechtzeitig korrigiert wurden – später auch bei der Erstellung der Vermisstenbildlisten oder der DRK-Gutachten übernommen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir heute in den historischen Originalunterlagen nachträglich keine Korrekturen mehr vornehmen oder neue Bilder einfügen können. Wir versichern jedoch, dass unterschiedliche Namensschreibweisen oder kleinere Abweichungen der Geburtsdaten zu keinem Zeitpunkt Einfluss auf das Nachforschungsergebnis hatten, da Abweichungen von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern generell berücksichtigt wurden.


Kann der DRK-Suchdienst eine Sterbeurkunde ausstellen?

Der DRK-Suchdienst kann grundsätzlich keine Sterbeurkunden für gefallene oder in Kriegsgefangenschaft verstorbene Personen ausstellen. Sollten unsere Kriegsgefangenakten Nachweise darüber enthalten, dass eine bislang vermisste Person in der Kriegsgefangenschaft verstorben ist, teilen wir dies automatisch dem Bundesarchiv mit, das ggf. die Anzeige eines Kriegssterbefalls beim zuständigen Standesamt veranlasst. Von dort können Sie auf Anfrage eine Sterbeurkunde erhalten.


Von welchen Unterlagen können Anfragende Kopien erhalten?

Für seine Auskünfte prüft der DRK-Suchdienst bei jeder einzelnen Anfrage alle relevanten internen Archivbestände. Alle Anfragenden erhalten im Zuge dessen Kopien der entsprechenden Vermisstenbildliste, des DRK-Gutachtens oder der russischen Kriegsgefangenenakte, sofern diese Dokumente seinerzeit für die gesuchte Person erstellt worden sind. Darüber hinaus übersenden wir ggf. auch zusätzliche Informationen zur jeweiligen Division bzw. zum Lager als weiterführende Lektüre Unterlagen. Originalbilder, die Angehörige dem DRK-Suchdienst nach dem Krieg zwecks Erstellung der Vermisstenbildlisten und Heimkehrerbefragungen zur Verfügung gestellt haben, schicken wir -sofern noch vorhanden– ebenfalls an die Anfragenden.

Alle darüber hinausgehenden Archivunterlagen, beispielsweise Registraturakten, Heimkehrererklärungen oder Karteikarten der Zentralen Namenskartei, dienen als interne Arbeitsmittel und können zum heutigen Zeitpunkt aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht in Kopie an Angehörige herausgegeben werden. Regelungen für wissenschaftliche Anfragen können nach Abschluss einer Nutzungsvereinbarung hiervon ggf. abweichen.


Verfügt der DRK-Suchdienst über Unterlagen zum Ersten Weltkrieg?

Der DRK-Suchdienst besteht in seiner heutigen institutionellen Form seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Unterlagen zur Suche nach Vermissten und zur Fürsorge von Kriegsgefangenen im Ersten Weltkrieg befinden sich daher nicht in unserer Dokumentation. Wir empfehlen Ihnen, sich hierzu an das Bundesarchiv, Abteilung PA in Berlin, zu wenden (Kontakt: www.bundesarchiv.de), das noch über Reste an Registrierunterlagen zu Soldaten des Ersten Weltkrieges verfügt, oder an den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge (VDK), der seit 1919 für die Pflege der Kriegsgräberstätten zuständig ist (Kontakt: www.volksbund.de).

Für die Suche nach Kriegsgefangenen und Zivilinternierten des Ersten Weltkriegs hat zudem das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) in Genf eine Online-Suchmöglichkeit in seinem Archiv eingerichtet.


Kann der DRK-Suchdienst Übersetzungen von Dokumenten vornehmen?

Die aus der Nachkriegszeit stammenden Unterlagen liegen in der Regel auf Deutsch vor, da es sich um eigene Dokumente des DRK-Suchdienstes handelt. Die hier vorhandenen Kriegsgefangenenakten wurden hingegen in russischer Sprache verfasst. Für die abschließenden Auskünfte fassen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DRK-Suchdienstes die wichtigsten darin enthaltenen Informationen zur Person und Gefangenschaft sowie zu Tod bzw. Heimkehr zusammen. Zusätzlich erhalten die Anfragenden mit der Auskunft eine Übersicht über den Aufbau des Fragebogens. Eine vollständige Übersetzung der Kriegsgefangenenakte aus dem Russischen ins Deutsche kann der DRK-Suchdienst jedoch aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen nicht anbieten.


Können sich Besuchergruppen vor Ort über die Arbeit des DRK-Suchdienstes hinsichtlich der Suche und Schicksalsklärung Zweiter Weltkrieg informieren?

Der DRK-Suchdienst-Standort München steht Interessierten nach zeitlicher Absprache offen. Wir geben Ihnen eine Einführung in unsere Arbeit und bieten eine Führung durch das Archiv an (begrenzte Teilnehmerzahl). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass sich die Zentrale Namenskartei nicht mehr am Standort München befindet und leider nicht besichtigt werden kann.
Wir bitten um frühzeitige Terminvereinbarung unter info(at)drk-suchdienst.de.

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